Bundesregierung änderte heimlich Bedingungen für Corona-Hilfen
Bundesregierung änderte heimlich Bedingungen für Corona-Hilfen
Wegen Anpassungen der Überbrückungshilfe II bekommen viele Firmen wohl weniger Hilfe als versprochen. Auch die Novemberhilfe könnte betroffen sein. .Die Bazooka von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zündet noch nicht. An großen Worten hatten Peter Altmaier (CDU) und Olaf Scholz (SPD) nicht gespart. Kein Unternehmer werde in der Krise allein gelassen, hieß es immer wieder, als im Laufe des Krisenjahres ein Hilfsinstrument nach dem anderen präsentiert wurde. Die „Bazooka“ aus Finanzmitteln wurde zum Synonym der großzügigen Krisenhilfe; der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesfinanzminister gefielen sich in der Rolle der souveränen Krisenmanager.
Doch die Zweifel, ob die Bundesregierung ihre Versprechen einhalten kann, werden immer größer. Wie das „Handelsblatt“ zuerst berichtete wurden mehrmals klammheimlich die Bedingung zur Auszahlung der Überbrückungshilfe II geändert – zum Nachteil vieler Unternehmen. Der Grund ist das EU-Beilhilferecht, das die Minister bei ihren Ankündigungen wohl nicht ausreichend mitgedacht hatten. Zwar einigte sich der Bund Ende November mit Brüssel. Doch es wurden Änderungen nötig.Seit Anfang Dezember steht nun unter Punkt 4.16 im Kleingedruckten, die Überbrückungshilfe sei ein „Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens“. Ein Unternehmen braucht also ungedeckte Fixkosten, muss also einen Verlust gemacht haben, um die Überbrückungshilfe zu erhalten. Altmaier und Scholz hatten stets den Eindruck erweckt, als sei nur der gesunkene Umsatz die Bemessungsgröße für die Erstattung – nicht dass der Staat nur im Falle von Verlusten einspringt. Quelle: Der Tagesspiegel (Auszug).