GEMA – ChatGPT verliert vor Gericht

GEMA – ChatGPT verliert vor Gericht

Das Landgericht München sieht bei der Verwendung von Songtexten durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Das Landgericht München hat OpenAI die Nutzung von Songtexten in seinem KI-System ChatGPT untersagt. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte – darunter bekannte Titel wie “Atemlos” von Helene Fischer, “Männer” von Herbert Grönemeyer, “Über den Wolken” von Reinhard Mey und “In der Weihnachtsbäckerei” von Rolf Zuckowski.Quelle T-online mho (Auszug).

 

 

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